Betrieb Brotofen BJ1920

  • Liebe Experten,

    ich versuche zu verstehen, wie ich normkonform den alten Brotofen betreiben kann.

    Ich bin in das Haus meiner Oma eingezogen. Dort steht ein Brotofen, mit schweren Schamottsteinen, das regelmäßig genutzt wurde.

    Nun bei der jährlichen Schornsteinfeger-Kontrolle habe ich erfahren, dass der Ofen nicht angemeldet ist und nicht betrieben werden darf.

    Laut Bundesemissionsschutzgesetz sind aber diese Öfen von der Stillegungs- und Nachrüstungspflicht ausgenommen …

    Also jetzt doch noch betreiben?

  • Hallo Ofen1920,


    wie Sie schon schrieben sind Brotbacköfen von der BimschV ausgenommen. Wenn der Ofen noch nicht angemeldet war und einfach so betrieben worden ist, muss er jetzt vor der weiteren Nutzung vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Das dürfte aber kein Problem darstellen, da auch neu errichtete Brotbacköfen keine besseren Verbrennungswerte erfüllen. Backöfen sind immer sehr schlecht von den Verbrennungswerten da durch die Konstruktion keine vollständige Verbrennung möglich ist.


    VG Eicher

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